Ziele des Rüeggirates

Die Rüeggiräte...

  • sollen mitdenken, mitreden und mitgestalten können.
  • haben die Möglichkeit, ihre Anliegen und Ideen, welche den Schulalltag und die Schulgemeinschaft betreffen, einzubringen.
  • sollen für die Ausgestaltung der Schulhauskultur Verantwortung übernehmen können, sollen aber auch erleben, wie Aufträge nicht ausgeführt oder Ideen nicht umgesetzt werden können, und erfahren, dass dies verschiedene Gründe haben kann.
  • sollen lernen, ihre Überlegungen bei einer Diskussion offen darzulegen und sich aktiv an Diskussionen zu beteiligen.
  • bereiten die Vollversammlung mit dem ganzen Schulhaus vor.
  • tragen zu einem positiven Schulklima bei.

Struktur des Rüeggirates

Wahl der Delegierten

Jede Klasse, von der Basisstufe bis zur sechsten Klasse, ist im Rüeggirat durch einen Delegierten vertreten. Die Mitglieder werden vom Klassenrat für eine Amtszeit von mindestens einem Jahr gewählt. Alle Klassenvertretungen sind gleichberechtigt.


Begleitung

Der Rat wird durch zwei Lehrpersonen begleitet. Nach Bedarf können weitere Personen aus dem Kollegium beigezogen werden. Die Lehrpersonen informiert an der Teamsitzung über aktuelle Themen aus dem Rüeggirat.


Treffen

Der Rat tagt ca. 8–10 Mal pro Jahr. Die Treffen finden meist während der Schulzeit statt, an unterschiedlichen Tagen und Lektionen. Die Termine sind in der Jahresplanung integriert. An den Treffen erhalten die Kinder Unterlagen, oder erstellen diese, um anschliessend Informationen im Klassenrat weiterzugeben. An den Treffen nehmen jeweils alle Delegierten teil. Treffen werden rechtzeitig mit einer schriftlichen Einladung kommuniziert.

 

 

Vollversammlung

Ein- bis zweimal pro Schuljahr findet eine Vollversammlung statt, die vom Rüeggirat geleitet und gestaltet wird. Die Vollversammlung wird von den Rüeggiräten vorbereitet und findet mit allen Schülerinnen und Schülern des Schulhauses statt. Entscheide werden an der Vollversammlung getroffen.

Rechte und Pflichten

Alle Delegierten haben die gleichen Rechte

  • das Rederecht
  • das Recht, angehört zu werden
  • Mitverantwortung, Mitarbeit und Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Angelegenheiten fördern (UNO-Konvention über die Rechte des Kindes)

Alle Delegierten haben die gleichen Pflichten

  • aktiv und konzentriert zuhören und mitarbeiten
  • niemanden unterbrechen
  • Probleme / Anträge / Wünsche aus der Klasse in den Rat einbringen
  • die Klasse über das Treffen informieren
  • bei heiklen Themen ausserhalb des Rates schweigen

Diskussionsregeln

  • Das Anliegen / Thema wird laut und deutlich vorgetragen, damit es von allen gut verstanden wird.
  • Eine Person redet, die anderen hören gut zu.
  • Wir akzeptieren andere Personen und deren Meinungen.
  • Wir sprechen in der Ich-Form.
  • Wir verletzen niemanden.
  • Wir diskutieren zielgerichtet.
  • Wenn jemand vom Thema abweicht, machen wir ihn / sie anständig darauf aufmerksam.
  • Wenn wir keine Übereinstimmung finden, lassen wir die gegensätzlichen Meinungen stehen.

Rüeggiräte des Schuljahres 23/24
Rüeggiräte des Schuljahres 23/24
Rüeggiräte des Schuljahres 22/23
Rüeggiräte des Schuljahres 22/23

Rüeggiräte des Schuljahres 21/22
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Rüeggiräte des Schuljahres 20/21
Rüeggiräte des Schuljahres 20/21

Rüeggiräte des Schuljahres 18/19
Rüeggiräte des Schuljahres 18/19
Rüeggiräte des Schuljahres 19/20
Rüeggiräte des Schuljahres 19/20